Panama Offshore Firmengründung
  Kontakt > Formales > AGB  
 
AGB

Unternehmen der Privacy Management GroupTM

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind rechtsverbindlicher Bestandteil sämtlicher Beratungs- Dienstleistungs- und Nutzungsvereinbarungen zwischen den Unternehmen der Privacy Management GroupTM (kurz „PMG" genannt) und deren Vertragspartnern.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darauf basierenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen Mandant und PMG basieren auf dem Recht und den Standesregelungen der Republik Zypern.

PMG erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der aktuellen Leistungsbeschreibungen (LB). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten gelten nicht, auch dann nicht, wenn PMG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mandanten erkennt PMG nicht an, es sei denn, PMG stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn PMG in Kenntnis entgegenstehen der oder abweichender Bedingungen des Mandanten die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. PMG ist berechtigt, die LB sowie diese AGB mit einer Frist von zwei Wochen im Voraus zu ändern.

Die jeweilige Änderung wird PMG auf den entsprechenden Internetpräsenzen schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Mandant ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Mandant dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Mandant, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist nachweisbar schriftlich zu kündigen.

Die Internetpräsenzen der PMG bieten ausdrücklich keinen Ersatz für Beratung, insbesondere nicht in juristischen und steuerrechtlichen Belangen. Keiner der dargestellten Inhalte ist als Empfehlung zu verstehen, darauf hin bestimmte Transaktionen vorzunehmen oder auch zu unterlassen. Für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der dargestellten Inhalte wird ausdrücklich keinerlei Haftung übernommen.

(1) Allgemeine Hinweise

a) allgemeine Hinweise bezüglich der Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (EU)

Grundlage 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.

Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, die die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln schützen. In allen EU-Ländern darf man daher als Verbraucher damit rechnen, dass für Unternehmer als Verwender von AGB im Grundsatz ähnliche (wenn auch keineswegs identische!) Beschränkungen bestehen wie beispielsweise in Deutschland. Es gelten für vertragliche Beziehungen zu PMG ausschließlich die gesetzlichen Normen der Republik Zypern aus aktueller Rechtssprechung - Allgemeine Geschäftsbedingungen der PMG.

b) Privacy Management GroupTM (Lawyers, Chartered Accountants, Management Consultants)
(Lawyers) (Hinweis für Firmengründungen in Zypern) Rechtsanwalt für Zypern - Nicos G. Michaelides - bietet unseren Mandanten eine langjährige Erfahrung, gepaart mit exzellenten Kontakten zur Regierung und zu Banken.

(2)  Grundsatzregelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darauf basierender Verträge unwirksam oder gar undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darauf basierender Verträge im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder darauf basierende Verträge als lückenhaft erweisen.

(3) Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zwischen PMG und dem Mandanten dadurch zustande, dass PMG den Auftrag des Mandanten mit der Bereitstellung der Leistung durch Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt. Ebenfalls kann bereits auch in der in der Bereitstellung der Leistungen die Annahmeerklärung der PMG liegen. PMG behält sich vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages im Einzelfall aus wichtigem Grund abzulehnen.

Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der PMG in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind bzw. ein mündlicher oder auch schriftlicher Auftrag des Kunden (ersatzweise bei Erteilung eines Auftrages zur Firmengründung an PMG die Übersendung einer Kopie des Personal- oder auch Reisepasses).

Es gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach zyprischem Recht. Der Kunde bestätigt grundsätzlich mit Vertragsschluss ausdrücklich seine Eigenschaft als Vollkaufmann.

Gesonderte Bedingungen zur Nutzung durch Personen
PMG geht grundsätzlich bei sämtlichen Besuchern (Mandanten, Nutzern, anfragenden Personen, Interessenten) der veröffentlichten Internetpräsenzen davon aus, dass es sich bei diesen Person um Unternehmer im Sinne des Gesetzes handelt. PMG ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diese grundsätzliche Annahme zu überprüfen.

Grundsätzlich erklärt jede Person, die mit PMG schriftlich oder auch telefonisch in Kontakt tritt, verbindlich gegenüber PMG, dass es sich in ihrer Person um einen Vollkaufmann (Unternehmer - kein Existenzgründer) handelt. Sollte eine Person nicht mit dieser Regelung einverstanden sein, so wird sie gebeten, keine Informationen über PMG anzufordern, insbesondere keine Leistungen über PMG zu beantragen.

Grundsätzliche Regelung zum Widerrufs- und Rücktrittsrecht
Grundsätzlich und unter Hinweis auf vorgenannte Bestimmungen ist ein Widerrufs- und auch Rücktrittsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.

(4) Pflichten des Mandanten
Der Mandant ist in jedem Fall für die richtige Eingabe seiner Daten, welche für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich durch den Mandanten der PMG schriftlich mitzuteilen.

Der Mandant hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihm zu verantwortende Inhalte der PMG zugerechnet werden.

Der Mandant ist verpflichtet, für die ständige Aktualität seiner bei PMG gespeicherten Daten zu sorgen und somit eine ständige Erreichbarkeit auf dem Postweg oder digitalem Postweg (Email) zu gewährleisten.

Etwaige Schäden die dem Mandanten direkt oder auch indirekt dadurch entstehen, dass PMG ihn nicht schriftlich erreicht hat, werden nicht von PMG übernommen werden. (z.B. Bußgelder wegen Fristversäumnissen etc.). Pflicht zur Recherche besteht seitens der PMG nicht.

Gibt der Mandant Änderungen der Kontaktdaten nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen der PMG als zugegangen, wenn sie an die letzte der PMG bekannt gegebenen Anschrift gesendet wurden. Dies gilt auch für Zustellungen auf elektronischem Wege.

Der Mandant wird PMG unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

Der Mandant ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Angaben (Wunschnamen, Logos, Domainnamen, etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die PMG haftet ausdrücklich nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.

(4) Leistungsentgelt
Wenn nichts anderes schriftlich mit PMG vereinbart wurde, entsteht der Honoraranspruch der PMG für jede einzelne Leistung, per Vorkasse. Alle Leistungen der PMG die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert durch PMG berechnet. Alle der PMG erwachsenden Auslagen sind vom Mandanten zu ersetzen.

PMG behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten. Auf Verlangen des Mandanten wird PMG die Gründe der Kostenssenkung bzw. Kostenerhöhungen nachweisen.

Die Leistungsentgelte sind umgehend und ohne Abzug innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist PMG berechtigt, gegenüber den Mandanten Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über den Diskontsatz pro Jahr zu fordern. Falls PMG in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen.

PMG ist im Verzugsfalle des weiteren berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen, überdies, weitergeleitete Post und eingehende Anrufe im Rahmen des Post- und Telefonservices (Postweiterleitung am Registersitz) nicht anzunehmen bzw. nicht weiterzuleiten.

Der Mandant hat Einwände gegen Rechnungen von PMG unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Einwände berechtigten den Mandanten nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern. Erkennt PMG die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet PMG zuviel gezahlte Beträge dem Mandanten. Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten der PMG zu seinen Lasten und berechtigt PMG zur Kündigung des gesamten Vertrages aus wichtigem Grund.

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mandanten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und diese durch PMG anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht.

(5) Fremdleistungen / Beauftragung geeigneter Dritter
Die PMG ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ("Besorgungsgehilfe"). Die PMG wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass ausdrücklich eine Rechts-, Unternehmens-, oder auch Steuerberatung über PMG ausschließlich nur durch Personen erfolgt, die über die erforderliche fachliche Qualifikation bzw. Berechtigung der PMG verfügen (ggf. auch im Rahmen der Besorgungsgehilfen).

Die PMG übernimmt das Inkasso für die erbrachte Leistung der Besorgungshilfen, wenn die Leistung Teil des Angebotes ist.

6) Haftung
PMG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn zurechenbare Pflichtverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder PMG eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig verletzt hat.

Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung der PMG ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Mandant seiner Mitteilungspflicht nicht entsprochen hat.

Steht dem Mandanten ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Der Mandant hat Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Leistung durch die PMG schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Mandanten das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung durch PMG zu.

Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Mandant der PMG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. PMG ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für PMG mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

Grundsätzlich ist eine Beweislastumkehr zu Lasten der PMG ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Mandanten zweifelsfrei zu beweisen. PMG kann die Eintragung eines Namens (Wunschname) durch das Handelsregister grundsätzlich in keinem Fall garantieren. PMG haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nichteintragung eines Namens bzw. Nichteintragung einer Zweigniederlassung entstehen. Die Haftung für jedweden Postlauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(7) Datenschutz
PMG erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den zyprisch gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits zur Einhaltung gesetzlicher Dokumentationspflichten. Im Rahmen der Registrierung werden von PMG personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Mandantenbetreuung, sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Der Mandant erklärt hierzu sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an unternehmensfremde und unberechtigte Dritte erfolgt zu keiner Zeit!

(8) Zurückbehaltungsrecht
Die PMG ist grundsätzlich im Falle offener Forderungen gegenüber dem Vertragspartner berechtigt, sämtliche Leistungen, Korrespondenz, Dienstleistungen, Schriftstücke und Dokumente, auch in digitalisierter Form, bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen zurückzubehalten.

(9) Kündigungsfristen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Kalenderjahres schriftlich per Einschreiben zu kündigen. Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

a.) Der Mandant ist mit der Zahlung gegenüber PMG in Verzug;

oder

b.) der Mandant verstößt wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem Vertragsverhältnis mit PMG obliegenden Pflichten.

Die Kündigungserklärung muss in jedem Fall in Schriftform und per Einschreiben erfolgen.

Im Falle der Übertragung der Gesellschaftsverwaltung in die Obhut eines anderen Leistungserbringers, wird dem Mandanten seitens der PMG eine Transfergebühr von 1.000,00 Euro berechnet. Bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Mandanten besteht keinerlei Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte.

(10) Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen der AGB werden, wie bereits dargestellt, veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb genannter Frist schriftlich widerspricht. PMG wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei PMG eingegangen sein.

(11) Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich zyprisches Recht. Gerichtstand ist das für Nicosia - zyprisch sachlich zuständige Gericht.


Seychellen · Hongkong · USABelizePanamaZypernBritish Virgin Islands Delaware

PRIVACY MANAGEMENT GROUP©

Stand: AGB0108



 
Top! Top!

Bookmark Buttons

Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: BoniTrust Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favit Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Facebook Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: StumbleUpon Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Blinklist Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Newsvine Bookmark bei: Blinkbits Information

Design by Zypern Kanzlei - Firmengründung Zypern