Die Panama Stiftung und ihre Funktionen
Stiftungen werden immer wieder mit Gemeinnützigkeit in Verbindung gebracht, doch nur ein Bruchteil aller Stiftungen sind tatsächlich gemeinnützig. Der weit größere Teil verfolgt eher steuer- oder haftungsrechtliche Ziele und ist nur auf das Wohl der Stiftungsgründer ausgelegt.
Merke: Nicht jeder der eine Stiftung gründet, ist auch ein uneigennütziger Wohltäter!
Die Vorteile der Panama Stiftung:
- Der juristisch bedeutsame Punkt einer Stiftung hat nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun, sondern liegt in der Besonderheit, dass die Stiftung keinen Inhaber hat, sondern einen Verwaltungsrat. Überträgt man sein Vermögen an eine Stiftung, kann man sich legal und offiziell als vermögenslos bezeichnen. Dieser Umstand kann unter anderem auch bei Scheidungen, Firmenkonkurs oder Schadensersatzprozessen ggf. einen sehr zweckmäßigen Dienst erfüllen. Dabei kann jede Art von Vermögen übertragen werden. Ob Geld und Aktien, Sachwerte wie Fahrzeuge oder Yachten, Immobilien, bis hin zu immateriellen Werten wie Patenten und sonstigen Rechten, eine Stiftung kann jeder Art von Vermögen in Besitz nehmen. Eine Stiftung ist eine juristische Person und kann sehr einfach und zudem auch sicher langfristig gesteuert werden.
- Die Existenz einer Stiftung ist zeitlich nicht begrenzt. Grundsätze, wie beispielsweise Zuwendungen an bestimmte Personen, können vom Stiftungsgründer in der Satzung fest verankert werden. Diese Grundsätze könnten in diesem Falle auch nicht nach dem Tod des Stiftungsgründers verändert werden. Eine Stiftung ist damit ein besonders wirkungsvolles Instrument, um Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen und Besitztümer vor einer Teilung zu schützen.
- Eine Stiftung ist gleichwohl nicht dafür gedacht, Handelsgeschäfte bzw. Dienstleitungensgeschäfte zu betreiben. Sie ist ein Instrument zur Verwaltung und Sicherung des eigenen Vermögens. Stiftungen werden häufig als Aktionär von Offshore Gesellschaften eingesetzt. Auf diese Weise können die Profite an die Stiftung übertragen werden, ein Konkurs der Gesellschaft wirkt sich aber nicht auf die Stiftung aus.
- Nicht "die" Stiftung als solche ist besonders gut geeignet als Instrument der Vermögenssicherung und -verwaltung. Es kommen eigentlich weltweit nur zwei Stiftungen in Betracht, die aus dem Fürstentum Liechtenstein und die aus Panama - wobei das Fürstentum Liechtenstein sich im Verlauf des Jahres 2009 als Alternative endgültig aus dem Geschehen verabschiedet hat. anama hatte das Stiftungsrecht Liechtensteins weitgehend übernommen, und optimiert.
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Darüber hinaus:
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... kann sich der Gründer legal und offiziell vermögenslos melden;
... können Stiftungen nicht gepfändet werden;
... Können Stiftungen nicht von Erben angefochten werden;
... sind Stiftungen steuerbefreit;
... sind Stiftungen einfach und sehr flexibel zu steuern;
... sind Stiftungen zeitlich nicht begrenzt;
... müssen Stiftungen keine wohltätigen Zwecke verfolgen.
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Unser Angebot für die anonyme Panama Stiftung
Dieses exklusive Paket zur Gründung einer Panama Stiftung beinhaltet bereits drei natürliche Treuhänder zur dauerhaften Wahrung Ihrer Anonymität. Ebenfalls enthalten sind:
Original „Articles of Incorporation“ inkl. Apostille; |
inklusive
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Offizielle Übersetzung der „Articles of Incorporation“ inkl. Apostille; |
inklusive
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Original Zertifikat der Panama Gesellschaft (Gründungsurkunde) inkl. Apostille; |
inklusive
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Offizielle Übersetzung der „Gründungsurkunde“ Ihrer Panama Gesellschaft |
inklusive
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Resident Agent and Registered Office für volle 12 Monate; |
inklusive
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3 natürliche Treuhänder inkl. Bereitstellung für das öffentliche Register; |
inklusive
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Zertifikat der Stiftung zur Ernennung der wirtschaftlich berechtigten Person; |
inklusive
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erstes Sitzungsprotokoll der Panama Stiftung; |
inklusive
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Vorgezeichnete Rücktrittserklärung der Direktion zur freien Verwendung; |
inklusive
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Kontoeröffnung inkl. Online-Banking, Master oder auch VisaCard (EU-Bank Zypern); |
inklusive
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deutschsprachige Beratung und Betreuung Ihrer Panama Gesellschaft |
inklusive
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General Power of Attorney |
inklusive
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2 Bankkonten (Offshore St. Vincent und Zypern (EU) |
inklusive
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Gebühren (einmalig) inklusive 1. Jahresgebühr und Treuhänder
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4.500*,00 Euro
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| *Der Gründungspreis versteht sich zzgl. 75,00 Euro Versand- u. Kurierkosten |
Zusätzliche Generalvollmacht für Ihre Panama Stiftung
Sie erhalten eine (oder auf Wunsch auch mehrere) notariell beglaubigte und mit amtlicher Apostille versehene „Generalvollmacht“ Ihrer Panama Gesellschaft. Diese „Generalvollmacht können Sie auf Ihren, oder einen Namen Ihrer Wahl ausstellen. Ein Exemplar der Generalvollmacht ist bereits im Gründungspaket enthalten. Die Gebühren zur Ausstellung einer weiteren Vollmacht betragen jeweils 450,00 Euro.

| Jahreskosten fallen erstmals nach 12 Monaten ab Gründung Ihrer Offshore Gesellschaft in Panama an. Sie enthalten neben den jährlichen öffentlichen Abgaben und Pauschalsteuern auch die Kosten für das Reg. Office und den Reg. Agent vor Ort, sowie die Kosten für ständige Beratung und Betreuung, sowie die Treuhandschaft. Die Jahreskosten ab dem 2. Jahr betragen insgesamt 2.550,00 Euro. |
Ob sich eine Stiftung aus wirtschaftlicher Sicht positiv auswirkt, hängt entscheidend vom Umfang des zu übertragenden Vermögens ab. In jedem Falle sollten Sie sich vor Gründung einer Stiftung anwaltlich durch uns beraten lassen.
